„Днешният век е век на свободата.“
Васил Левски
Arbeits- und Sozialrechtsinfo

Saarländische Beratungsstelle

Immer wieder machen Schlagzeilen über menschenunwürdige und gegen geltendes Recht verstoßende Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitern aus Mittel- und Osteuropa die Runde: ob am Bostalsee, in der Fleischverarbeitung, am Bau oder in Dienstleistungsbereichen wie in der Gastronomie oder in der häuslichen Pflege. Die Beschäftigten kennen zumeist ihre Arbeitsrechte nicht, sind zum Großteil der deutschen Sprache nicht kundig, bewegen sich teils in einem illegalen und auch für sie gefährlichen Umfeld und haben keine Interessenvertreter.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, eine neue "Saarländische Beratungsstelle für Wanderarbeit und mobile Beschäftigte" einzurichten. Gefördert wird die neue Beratungsstelle durch das Saar-Wirtschaftsministerium mit 180.000 Euro pro Jahr. Die Beratungsstelle ist bei der Arbeitskammer des Saarlandes angesiedelt und nimmt noch im Mai 2018 ihre Arbeit auf.

Hauptziel der Beratungsstelle ist, die Situation von Wanderarbeitskräften und mobilen Beschäftigten, die im Saarland arbeiten oder arbeiten wollen, zu verbessern.

Wer wird beraten?

Beraten werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitslose mit Migrationshintergrund aus osteuropäischen Staaten, die sich im Saarland aufhalten und/oder innerhalb des Saarlandes einer Beschäftigung nachgehen. Insbesondere fallen hierunter:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen wollen und in Deutschland direkt beschäftigt werden oder über Leiharbeitsunternehmen tätig werden.
  • Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit), die in der Regel eine Beschäftigung im Rahmen von grenzüberschreitenden Werk- und Dienstleistungsverträgen finden.
  • Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer im Agrarsektor/Gastgewerbe sowie Beschäftigte im grenzüberschreitenden Straßenverkehr- und Transport.
  • Beschäftigte mit selbständiger Tätigkeit/Anmeldung eines Gewerbes im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.

Die Tätigkeitsbereiche der Beratungsstelle:

  • Arbeits- und sozialrechtliche Beratung, Betreuung und Informationsarbeit (Vor-Ort-Beratung als auch mobile/aufsuchende Beratung)
  • Qualifizierung / Schulung von Multiplikatoren nach Bedarf
  • Netzwerkarbeit/Kooperation
  • Politikberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
  • Berichtspflichten/Statistiken

Unterstützt wird die Beratungsstelle durch die Einbindung von Arbeitskammer-Fachkräften und den Abteilungen, wie insbesondere der Beratungsabteilung, der Abteilung Gesellschaftspolitik sowie der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und durch das Interkulturellen Kompetenzzentrums der Arbeitskammer. Zudem stehen ihr auch zahlreiche Kooperations- und Netzwerkpartner zur Seite.

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